Allgemeine Unterrichtsbedingungen der Musikschule der Stadt Linz

Aufnahme/Verlängerung der Vormerkung

Wenn ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht, nimmt die Musikschule mit dem*der  Interessenten*in Kontakt auf.

Fortsetzung des Unterrichts

Bei Schüler*innen, die bereits aufgenommen wurden, wird der Unterricht so lange fortgesetzt, bis eine schriftliche Abmeldung erfolgt. Die gewünschte Fortsetzung des Unterrichtes im folgenden Schuljahr ist bei der zuständigen Lehrperson zu bestätigen.

Abmeldung

Eine Abmeldung muss spätestens bis zum letzten Schultag des laufenden Semesters erfolgen. Bei minderjährigen Schüler*innen ist die Abmeldung von der*dem Erziehungsberechtigten zu unterfertigen.
Erfolgt eine Abmeldung während des Schuljahres, ist keine Schulgeldrückerstattung möglich. Ausgenommen bei nachgewiesenem Wohnortwechsel oder bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung im Fall einer Erkrankung, die länger als einen Monat dauert. Bei einer rechtzeitigen Abmeldung am Ende des 1. Semesters wird für das 2. Semester kein Schulgeld vorgeschrieben.

Schulgeldzahlung

Das Schulgeld wird semesterweise vorgeschrieben und richtet sich nach der Schulgeldordnung des Oö. Landesmusikschulwerkes.

Wird das Schulgeld, gemessen an der Fälligkeit, nicht oder nur teilweise innerhalb eines Monates abgestattet, so erfolgt nach Ablauf dieser Frist die 1. Mahnung und nach Ablauf eines weiteren Monates die 2. Mahnung. Zur Deckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes werden bis auf weiteres für die 2. Mahnung € 3 und – im Falle der Einbringung einer Mahnklage – überdies ein Betrag in Höhe von € 30 als Bearbeitungsentgelt in Rechnung gestellt.

Für Schüler*innen ab dem 18. Geburtstag wird ein um 75 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten (Bestätigung erforderlich). Erwachsene Schüler*innen bezahlen ein um 50 % erhöhtes Schulgeld, wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.

Die teilweise bis gänzliche Erlassung des Schulgeldes ist in Einzelfällen auf Ansuchen bei zumindest "erfolgreicher" Leistungsbeurteilung sowie gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit möglich. Erwachsene Schüler*innen erhalten eine Ermäßigung auf Grund sozialer Bedürftigkeit nur dann, wenn sie in Besitz eines Aktiv-Passes sind. In diesem Fall wird anstelle des um 75 % erhöhten Tarifes für Schüler*innen ab dem 18. Lebensjahr ein lediglich um 5 % erhöhter Schüler*innen-Tarif in Rechnung gestellt.

Wichtiger Hinweis: Falls Ermäßigungsgründe im Sinne der gültigen Schulordnung vorliegen (z.B. Familienbeihilfenbezug, Aktivpass, Familienkarte oder Geschwister in einer Landesmusikschule), sind diese Ermäßigungsgründe generell bereits bei Schul- bzw. Semesterbeginn im Servicecenter bekanntzugeben.

Aufsichtspflicht

Bei Ausfall einer oder mehrerer Unterrichtseinheiten wird weder die Aufsicht noch eine eventuelle Haftung betreffend den*die Musikschüler*in übernommen. Diese Regelung ist auch in der Zeit vor und nach dem Musikunterricht gültig.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der Musikschule bringt es mit sich, dass Bildaufnahmen von Musikschulaktivitäten auf der schuleigenen Website bzw. der Website des Magistrates der Landeshauptstadt Linz und in Printmedien veröffentlicht werden. Mit der eingebrachten Anmeldung (persönlich, per Post, Fax oder E-Mail) stimmen der*die Schüler*innen bzw. der*die Erziehungsberechtigte der Veröffentlichung von Bildaufnahmen, auf denen Schüler*innen abgebildet sind, zu.