Allgemeine Unterrichtsbedingungen der Musikschule der Stadt Linz

Aufnahme/Verlängerung der Vormerkung

Wenn ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht, nimmt die Musikschule mit den Interessent*innen Kontakt auf.

Fortsetzung des Unterrichts

Bei Schüler*innen, die bereits aufgenommen wurden, wird der Unterricht so lange fortgesetzt, bis eine schriftliche Abmeldung erfolgt. Die gewünschte Fortsetzung des Unterrichtes im folgenden Schuljahr ist bei der zuständigen Lehrperson zu bestätigen.

Abmeldung

Eine Abmeldung muss spätestens bis zum letzten Schultag des laufenden Semesters erfolgen. Bei minderjährigen Schüler*innen ist die Abmeldung von der/dem Erziehungsberechtigten zu unterfertigen.
Erfolgt eine Abmeldung während des Schuljahres, ist keine Schulgeldrückerstattung möglich. Im Fall einer Erkrankung, die länger als einen Monat dauert und bei gleichzeitiger Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, wird eine Gutschrift für das nächste Semester gewährt. 

Schulgeldzahlung

Das Schulgeld wird semesterweise vorgeschrieben und richtet sich nach der Schulgeldordnung des Oö. Landesmusikschulwerkes.

Wird das Schulgeld nicht innerhalb der Fälligkeit bezahlt, erfolgt nach Ablauf dieser Frist die Zahlungserinnerung und in weiterer Folge die letzte Mahnung. Zur Deckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes werden bis auf weiteres für die letzte Mahnung € 3 und – im Falle der Einbringung einer Mahnklage – überdies ein Betrag in Höhe von € 30 als Bearbeitungsentgelt in Rechnung gestellt.

Für Schüler*innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wird ein um 75 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Davon ausgenommen sind Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die eine Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- oder Zivildienst leisten (Bestätigung erforderlich). Erwachsene Schüler*innen bezahlen ein um 50 % erhöhtes Schulgeld, wenn mindestens ein Kind von ihnen die Musikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.

Die Möglichkeit einer Schulgeldreduzierung ist in Einzelfällen bei sozialer Bedürftigkeit auf Ansuchen möglich. Aktivpass-Besitzer*innen erhalten bei Vorlage des Ausweises ebenfalls eine Reduzierung des Schulgeldes. 

Wichtiger Hinweis: Falls Ermäßigungsgründe im Sinne der gültigen Schulordnung vorliegen (z.B. Familienbeihilfenbezug, Aktivpass, Familienkarte oder Geschwister in einer Landesmusikschule), sind diese Ermäßigungsgründe generell bereits bei Schul- bzw. Semesterbeginn im Servicecenter bekanntzugeben.

Aufsichtspflicht

Bei Ausfall einer oder mehrerer Unterrichtseinheiten wird weder die Aufsicht noch eine eventuelle Haftung betreffend die Musikschüler*innen übernommen. Diese Regelung ist auch in der Zeit vor und nach dem Musikunterricht gültig.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Musikschule bringt mit sich, dass in Print- und Onlinepublikationen sowie in den aktuellen und zukünftigen Social Media Kanälen der Stadt Linz aufgenommene Fotografien bzw. Video-/Audioaufnahmen von den Schüler*innen ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden dürfen. Mit der eingebrachten Anmeldung stimmen die Schüler*innen bzw. die Erziehungsberechtigten dem zu. 

Allgemeine Unterrichtsbedingen (152 KB)