Schulgeld und Leih-Instrumente

Schulgeldordnung

Aktuelle Information:
Die OÖ. Landesregierung hat mit Beschluss vom 23. April 2018 die Schulgeldordnung neu geregelt. Auf Grund des OÖ. Musikschulgesetzes gilt diese Schulgeldregelung auch für die Musikschule Linz und wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28.6.2018 beschlossen.  

Als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule der Stadt Linz hat jeder*jede Schüler*in bzw. seine gesetzliche Vertretung semesterweise ein Schulgeld in folgender Höhe, und zwar für 10 Monate im Schuljahr, zu entrichten (nicht USt-pflichtig):
 

 

Unterrichtsform

 

Euro/ Semester/
je 25-Minuten-Einheit

 

Euro/ Semester/
je 30-Minuten-Einheit

 

Euro/ Semester/
je 40-Minuten-Einheit

 

Euro/ Semester/
je 50-Minuten-Einheit

Unterricht in Gruppen mit über drei SchülerInnen

 

 

 111,94

 131,69

Unterricht in Dreiergruppen

 

 

 151,86

 178,66

Unterricht in Zweiergruppen

 

 

 186,28

 219,16

Einzelunterricht

212,99

 255,62

 310,40

 365,19

Sing- und Rhythmusschulunterricht

 

   

 47,59

Chöre

 

   

 63,20

Stand: Juli 2024

Für Gruppen-Instrumentalunterricht im Projekt "Musikalischer Südwind" wird ein Fixbetrag von € 47,59 pro Semester in Rechnung gestellt. Dieser Sondertarif kann nicht weiter ermäßigt werden.

Bei Schüler*innen ab dem 18. Geburtstag wird ein um 75 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Ausgenommen davon sind Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, für die Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- bzw. Zivildienst leisten. Erwachsene Schüler*innen bezahlen nur 50 % Erwachsenenzuschlag, wenn mindestens ein Kind, welches auf der Familienkarte eingetragen ist, die Musikschule der Stadt Linz oder eine Landesmusikschule besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird.

Wichtiger Hinweis: Falls Ermäßigungsgründe im Sinne der gültigen Schulordnung vorliegen (z.B. Familienbeihilfenbezug, Aktivpass, Familienkarte oder Geschwister in einer Landesmusikschule), sind diese Ermäßigungsgründe generell bereits bei Schulbeginn im Servicecenter bekanntzugeben.

Ermäßigungen gelten weiters wie folgt:

Grund der Ermäßigung

Höhe der Ermäßigung

Jedes weitere Hauptfach

50 Prozent

Das zweite Kind bei Geschwistern

50 Prozent

Das dritte und jedes weitere Kind bei Geschwistern

100 Prozent

Für die Schulgeldberechnung gilt, dass das "teurere" Fach zu 100 % in Rechnung gestellt wird, die weiteren Fächer bzw. Geschwister werden dann nach den oben angeführten Regelungen verrechnet.

Die teilweise bis gänzliche Erlassung des Schulgeldes ist in Einzelfällen auf Ansuchen bei zumindest "erfolgreicher" Leistungsbeurteilung sowie gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit möglich. Aktivpass-Besitzer*innen wird der Schüler*innen-Tarif mit einem Aufschlag von 5 % verrechnet.

Der Präsenzunterricht kann seitens der Musikschule Linz aufgrund bestimmter Ereignisse bzw. besonderer Umstände (z.B. Pandemien,...) im Bedarfsfall auch auf Online-Unterricht (Distance Learning) umgestellt werden. Ab der 6. Fernunterrichtsstunde erfolgt eine Schulgeldreduktion um 40% für jede weitere Unterrichtsstunde im jeweiligen Semester. 

Die in dieser Schulgeldordnung angeführten Tarife werden künftig jährlich analog dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Schulgeldinfo des Oö. Landesmusikschulwerkes (PDF | 84 KB)

Verschiedene Instrumente können derzeit an der Musikschule der Stadt Linz von Schüler*innen entliehen werden.
Die Gebühren für den Instrumenteverleih sind jährlich zu zahlen und gliedern sich wie folgt: (gültig seit dem Sommersemester 2004)

 

Instrument 

Euro/Semester 

sämtliche Instrumente

40

Bogen für Streichinsturmente

15

Bitte beachten Sie Ihre eigenen Übungsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts!